Emil-Molt-Stiftung unterstützen

Sie möchten die Arbeit der Emil-Molt-Stiftung unterstützen und zur Zukunft unserer Kinder beitragen? Wir freuen uns darauf, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen.

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde der Waldorfpädagogik,

ich möchte gerne persönlich, vertrauensvoll und individuell mit Ihnen über die Möglichkeiten Ihrer Zuwendung sprechen. Dabei ist es unerheblich, wie groß diese sein kann und in welcher Form sie uns zur Verfügung gestellt wird. Jede Spende, jede Zustiftung und jedes Erbe kann helfen, die Zukunft unserer Kinder positiv zu gestalten. Ich besuche Sie gerne zu Hause  oder lade Sie in die Räume der Stiftung nach Mannheim ein. Schreiben Sie mir, oder rufen Sie mich an. Ich freue mich auf die persönliche Begegnung mit Ihnen.

Herzliche Grüße
Michael Schröder

Vorstand Emil-Molt-Stiftung
Zielstr. 28, 68169 Mannheim
Telefon: 0621-72494180
E-Mail: michael.schroeder@emil-molt-stiftung.de

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Spende

Eine Spende ist eine freiwillige Zuwendung, z.B. für einen gemeinnützigen Zweck. Sie gilt steuerrechtlich als Spende für mildtätige, gemeinnützige Zwecke und lässt sich entsprechend steuerlich geltend machen. Wenn Sie Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift auf Ihrem Überweisungsträger vermerken, stellen wir Ihnen sehr gerne eine Spendenbescheinigung aus.

Sie können die Emil-Molt-Stiftung durch regelmäßige Spenden unterstützen und damit langfristig fördern. Regelmäßige Spenden kommen auch den Projekten zu Gute, die nicht im Fokus der Öffentlichkeit stehen und deren Erfolg dauerhafter Sicherheit und glaubwürdiger Verlässlichkeit bedarf. Wenn Sie die Stiftung jenseits einer dauerhaften Verpflichtung unterstützen möchten, ist auch eine Einmalspende möglich. Einmalspenden wirken gezielt und kommen jeweils einem

aktuellen Förderprojekt zugute. Alle Spenden werden zeitnah im Sinne des Stiftungszwecks verwendet.

Zustiftung

Auch eine Zustiftung ist eine freiwillige Zuwendung an eine Stiftung. Zustiftungen werden jedoch nicht ausgegeben, sondern erhöhen den Stiftungsstock (das Grundstockvermögen einer Stiftung). Zustiftungen können aus Geld oder Sachleistungen bestehen:

  • Geldbeträge
  • Unternehmen oder Unternehmensanteile
  • Immobilien
  • Grundstücke
  • Sachgegenstände

Erbe

„Was bleibt wenn ich gehe?“ oder „Was passiert solange ich weg bin?“

Denken Sie in aller Ruhe darüber nach, was Ihnen im Leben wichtig war – und was Sie folglich in Zukunft unterstützen möchten. Mit einem Testament für gute Zwecke können Sie auch über Ihr Erdenleben hinaus Gutes bewirken und die Zukunft gestalten. Wie ein Obstbaum, der im Herbst gepflanzt wird, im Winter gefriert und im Frühling neue Kraft entwickelt, kann Ihr Erbe unabhängig von seiner Größe Früchte tragen .

Der Staat würdigt gesellschaftliches Engagement. Auch bei Testamenten und Schenkungen sind Organisationen, die das Finanzamt als gemeinnützig anerkennt, von der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer befreit.

Spendenkonto

Spendenkonto: Sparkasse Rhein-Neckar-Nord, IBAN DE44 6705 0505 0039 8157 70, BIC: MANSDE66XXX